Jugendordnung für den Sportverein Wöhrden e.V.

1. Der Jugendwart ist zuständig für die Jugendarbeit im Verein.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit
  • die überfachliche Jugendarbeit
  • die Vertretung der Jugend im Vorstand
  • die Vertretung der Vereinsjugend innerhalb der Sportjugend (KSB), des Ortsjugendringes und gegenüber der behördlichen Jugendpflege.

2. Zur Unterstützung des Vereinsjugendwartes besteht ein Jugendvorstand.

Ihm gehören an:

  • der Vereinsjugendwart
  • die 2. Jugendsprecher

2.1 Aufgabe des Jugendvorstandes ist es, die Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, die gemeinsamen Veranstaltungen zu planen und darüber zu beschließen (für die fachlich sportliche Betreuung sind ausschließlich die Jugendübungsleiter bzw. Spartenleiter zuständig).

2.2 Den Vorsitz im Jugendvorstand führt der Vereinsjugendwart.

3. Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus allen Kindern und Jugendlichen des Vereins im Alter bis zu 18 Jaren und dem Vereinsjugendwart.

3.1 Die Jugendversammlung berät und beschließt über gemeinsame Veranstaltungen, unterbreitet Vorschläge zur VereInsgestaltung und wählt den Vereinsjugendwart und die Jugendsprecher.

3.2 Die Leitung der Jugendversammlung hat der Vereinsjugendwart.

3.3 Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Auf Antrag von 10% der Mitglieder der Jugendabteilung muss eine Jugendversammlung einberufen werden.

3.4 Die Jugendversammlung ist 2 Wochen vorher im Vereinskasten mit Tagesordnung bekanntzugeben.

4. Wahlverfahren

Der Vereinsjugendwart und die Jugendsprecher werden von der Jugendversammlung gewählt.

4.2 Der Vereinsjugendwart wird auf der (Jahres-) Hauptversammlung des Vereins bestätigt.

4.3 Wird eine Bestätigung nicht vorgenommen, so muß die Jugendversammlung des Gesamtvereins erneut einen Jugendwart wählen. Die Ablehnungsgründe sind der Jugendabteilung bekanntzugeben.

4.4 Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.

4.5 Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.

Die Wahlen müssen vor den (Jahres-) Hauptversammlungen durchgeführt werden.

5. Der Jugendwart hat über alle Versammlungen Protokoll zu führen.

6. Die Jugendordnung wurde auf der Jugendversammlung am 27. Sept. 1980 beschlossen und von der Jahreshauptversammlung am 27. Febr. 1981 bestätigt.